Lokale Agenda 21 - Aktuelles - Kinderarbeit
Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Seit dem 01.09.2006 gelten bei der Stadt Düsseldorf neue Regeln für den Einkauf: Die Verwaltung kauft keine Produkte mehr, bei deren Herstellung Kinder ausgebeutet werden. Weiterhin achtet sie darauf, dass auch international vereinbarte Arbeitsnormen für Erwachsene eingehalten werden. Eingesetzt für diese Regelung haben sich alle Fraktionen im Stadtrat, die Umsetzung in der Verwaltung erfolgte mit Unterstützung der Lokalen Agenda und dem Eine Welt Forum.
Waren werden weltweit produziert. Auch Produkte die die Stadt beschafft, kommen oft von weit her. Die Bedingungen bei der Herstellung in anderen Ländern sind auch heute noch zum Teil katastrophal: Arbeitskräfte - darunter auch Kinder - werden ausgebeutet, erhalten nicht einmal den Mindestlohn, sie schuften sieben Tage je Woche bis zu 16 Stunden am Tag. Die Arbeitsbedingungen und eingesetzte Stoffe sind gesundheitsgefährdend. Wer sich nicht bedingungslos fügt, muss mit Kündigung rechnen usw.
Mit solchen Produktionsbedingungen will sich die Stadt nicht abfinden und sie nicht mit städtischem Geld finanzieren. Sie fordert, dass international festgelegte Arbeits und Sozialnormen weltweit eingehalten werden. Diese ILO-Kernarbeitsnormen haben die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als eine zentrale Voraussetzung für die Armutsbekämpfung zum Ziel. Sie wurden von vielen Staaten mitgezeichnet, so auch von der Bundesrepublik Deutschland.
Der "Faire Handel" garantiert die Einhaltung dieser Kernarbeitsnormen und geht an einigen Stellen noch darüber hinaus. Er stellt sicher, dass Erwachsene mit ihrer Arbeit einen ausreichenden Lohn für die Ernährung ihrer Familien erhalten. Weiterhin werden Schulbildung für die Kinder, Bildung für Erwachsene und eine Gesundheitsversorgung für die Familien ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass ausbeuterische Kinderarbeit nicht mehr stattfindet, weil sie nicht mehr nötig ist. Wo möglich, sollen faire Produkte eingekauft werden, zu erkennen am TransFair-Siegel.
Welche Produkte betroffen sein können, richtet sich in erster Linie danach, wo sie hergestellt oder bearbeitet wurden. Dies gilt insbesondere für Produkte aus Asien, Afrika, Mittel- oder Südamerika - wie Bälle, Bekleidung und sonstige Textilien, Spielwaren, Teppiche, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Pflastersteine sowie diverse Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Tee, Orangensaft, Schokolade, Blumen... ).
Als Nachweis, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit und unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden, werden unabhängige Zertifizierungen (z. B. das TransFair-Siegel) anerkannt. Existiert für die betroffenen Produkte keine Zertifizierung, muss der Anbieter jeweils bestätigen, dass seine Produkte unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
Mit einem Infoblatt (PDF-Datei 1,2 MB) gibt die Stadt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Zusammenstellung der Informationen zu diesem Thema an die Hand. Die Regelungen sind in der neuen Vergabeordnung verankert und in die zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB, s. Punkt 4.9) und Leistungen (VOL, s. Punkt 13.4) aufgenommen: "Mit der Abgabe des Angebotes erklären die Bieter, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anbieten."
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