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Aktuelle Themen:

Klassenfahrten ins europäische Ausland

Infos und Tips für begleitende Lehrerinnen und Lehrer

Sofern eine allgemeinbildende Schule eine Reise im Klassen-/Kursverband in ein anderes EU-Land plant, müssen die ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen, in einer "Liste für Reisende" eingetragen sein, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können.

Sie müssen dazu im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, sofern sie nicht selbst EU-Staatsangehörige und jünger als 16 Jahre sind. Darüber hinaus ersetzt sie fehlende Pässe für alle ausländischen Schüler/innen (Beschluß des Rates der Europäischen Union).

Achtung Italienreisende:
Die Schweiz ist nicht EU-Staat. Bei Durchreisen ist ggf. ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an!

Schulen in Düsseldorf:
Das Amt für Einwohnerwesen - Kommunale Ausländerbehörde - Düsseldorf kann die Liste nur für die konkret geplante Fahrt an eine Lehrerin/einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung aushändigen.

Schulen außerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf:
Wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ausländerbehörde.

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen folgende Hinweise:

  • Es müssen alle ausländischen Schülerinnen und Schüler eingetragen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzen und an der Fahrt teilnehmen.
    Personalien bitte den amtlichen Ausweisdokumenten entnehmen.

  • Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.

  • Anschließend ist die Liste der Ausländerbehörde vorzulegen. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Passes/Ausweises sind, müssen persönlich unter Vorlage eines Paßfotos vorsprechen. Ein Fotoautomat befindet sich im Gebäude der Ausländerbehörde.

  • Für jede in der Liste eingetragene minderjährige Person beträgt die Verwaltungsgebühr 2,50 EUR, bei Volljährigen beträgt diese 5,- EUR (Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).

Wichtig:
Alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson bleibt, mit sich führen.

Fragen:
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ausländerbehörde - Düsseldorf.

Die Sprechzeiten:
Nach Terminabsprache montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr


P.S.: Bitte geben Sie diese Informationen in ihrer Schule weiter.


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7. Januar 2009 | 02:06 Uhr

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