Klassenfahrten ins europäische Ausland
Infos und Tips für begleitende Lehrerinnen und LehrerSofern eine allgemeinbildende Schule eine Reise im Klassen-/Kursverband in ein anderes EU-Land plant, müssen die ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen, in einer "Liste für Reisende" eingetragen sein, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können.
Sie müssen dazu im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, sofern sie nicht selbst EU-Staatsangehörige und jünger als 16 Jahre sind. Darüber hinaus ersetzt sie fehlende Pässe für alle ausländischen Schüler/innen (Beschluß des Rates der Europäischen Union).
Achtung Italienreisende:
Die Schweiz ist nicht EU-Staat. Bei Durchreisen ist ggf. ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an!
Schulen in Düsseldorf:
Das Amt für Einwohnerwesen - Kommunale Ausländerbehörde - Düsseldorf kann die Liste nur für die konkret geplante Fahrt an eine Lehrerin/einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung aushändigen.
Schulen außerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf:
Wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ausländerbehörde.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen folgende Hinweise:
- Es müssen alle ausländischen Schülerinnen und Schüler eingetragen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzen und an der Fahrt teilnehmen.
Personalien bitte den amtlichen Ausweisdokumenten entnehmen.
- Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.
- Anschließend ist die Liste der Ausländerbehörde vorzulegen. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Passes/Ausweises sind, müssen persönlich unter Vorlage eines Paßfotos vorsprechen. Ein Fotoautomat befindet sich im Gebäude der Ausländerbehörde.
- Für jede in der Liste eingetragene minderjährige Person beträgt die Verwaltungsgebühr 2,50 EUR, bei Volljährigen beträgt diese 5,- EUR (Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).
Wichtig:
Alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson bleibt, mit sich führen.
Fragen:
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ausländerbehörde - Düsseldorf.
Die Sprechzeiten:
Nach Terminabsprache montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
P.S.: Bitte geben Sie diese Informationen in ihrer Schule weiter.

