Aufenthalt in Deutschland
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis.
Angehörige einiger Staaten können sich für Kurzaufenthalte (bis zu 3 Monaten) ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
Weiterführende Informationen zum
Kurzaufenthalt.
Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind unter bestimmten Voraussetzungen vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis befreit.
Sie möchten den für Ausländerinnen und Ausländer bestehenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen? Eine Möglichkeit hierzu ist, sich einbürgern zu lassen.
Weiterführende Informationen zur
Einbürgerung.
Wenn Sie in Düsseldorf wohnen und etwas bei der Ausländerbehörde zu erledigen haben, nutzten Sie bitte die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Fortgeltung "alter" Aufenthaltsgenehmigungen
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis nicht mehr. Diese behalten aber bis zum Ablauf der eingetragenen Befristung Gültigkeit und gelten "automatisch" fort als Aufenthaltserlaubnis. Die Umstellung auf die "neuen" Aufenthaltstitel erfolgt bei der Verlängerung.
Auch unbefristete Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen bleiben gültig. Sie gelten kraft Gesetzes fort als Niederlassungserlaubnis. Auch hier müssen Sie also nichts unternehmen. Die Umstellung erfolgt auch hier automatisch, wenn Sie einen neuen Pass erhalten. Die "alte" Erlaubnis wird dann als Niederlassungserlaubnis übertragen.
Weitere Informationen
Einladungen / Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte
Schülerreisendenlisten für Klassenfahrten ins europäische Ausland

