Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltstitel)
Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen.
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis.
Wer noch eine vor dem 1. Januar 2005 erteilteunbefristete Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltsberechtigung
besitzt, muss nichts unternehmen. Beide gelten kraft Gesetzes, also automatisch, als Niederlassungserlaubnis fort.
Die Umstellung erfolgt, wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben
bei der Übertragung des Aufenthaltstitels.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Allgemeine Voraussetzungen
Niederlassungserlaubnisse für bestimmte Personen
Familienangehörige von Deutschen
Hochqualifizierte
Selbständige
langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asylberechtigte und vergleichbare Personen
in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
ehemalige Deutsche
Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen

EU-Service
Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörige, die aus einem nicht EU-Staat kommen, gibt es Sonderregelungen.

