Einreise nach Deutschland
Allgemeine Passpflicht
Ausländerinnen und Ausländer dürfen nach Deutschland nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.
Allgemeine Visapflicht
Wer einreisen möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen neben der Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis (ausgestellt von den Ausländerbehörde in Deutschland) auch das Visum (ausgestellt von den deutschen Vertretungen im Ausland). Bei der Beantragung eines Visums müssen alle für den Aufenthalt maßgeblichen Angaben gemacht werden.
Befreiungen von der Visapflicht
Besuchs- und Geschäftsaufenthalte
Für Aufenthalte bis zu drei Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht Befreiung von
der Visums- und Aufenthaltserlaubnispflicht für Angehörige
bestimmter Staaten.
Generelle Befreiung von der Visapflicht
Angehörige der unten aufgeführten Staaten können generell ohne Visum einreisen - unabhängig von Zweck
und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts:
Angehörige der europäischen Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik,
Ungarn und Zypern
Angehörige der nicht europäischen Staaten
Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland, der Republik Korea und der
Vereinigten Staaten von Amerika.
Bitte beachten Sie: Spätestens drei Monate nach der Einreise oder vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
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