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Aktuelle Themen:

Freizügigkeit in der Europäischen Gemeinschaft

Daueraufenthalt

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, einige Familienangehörige, die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen von Freizügigkeitsvoraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie die Ausstellung einer "Bescheinigung des Daueraufenthalts", Familienangehörige aus nicht EU-Staaten eine "Daueraufenthaltskarte", beantragen.

Neben Ihrem (gültigen) Pass - bei Unionsbürgerinnen und -Bürgern genügt auch der Personalausweis - wird ein Bundesdruckerei biometriegeeignetes Lichtbild benötigt.

Bei Familienangehörigen sollte die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht der/des hier lebenden Angehörigen mitgebracht werden.

Gebühren
Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts oder die Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind, wenn es sich nicht um die erstmalige Ausstellung an Personen handelt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Gebühren in Höhe von 8 Euro zu erheben.


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2. Dez. 2008 | 14:47 Uhr

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