Herzlich Willkommen
auf der Internetseite der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die umfangreichen Aufgaben dieser Abteilung des Amtes für Einwohnerwesen verschaffen - angefangen mit der Einreise nach Deutschland, der anschließenden aufenthalts-
rechtlichen Betreuung in vielen Lebenslagen bis hin zur Einbürgerung.
Neben Stichworten zu Serviceangeboten und Leistungen finden Sie auch Informationen zum Aufenthaltsrecht. Alle Angaben sind allgemein gehalten. Besondere, individuelle Gegebenheiten sind daher nicht berücksichtigt.
Aktuell / wichtig
Einbürgerungstest
Wer ab dem 1. September 2008 eingebürgert wird, muss über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese Kenntnisse sind unter anderem nachgewiesen, wenn ein "Einbürgerungstest" bestanden wurde.
Aktuelle Hinweise zum Einbürgerungstest
"Biometriegeeignete" Lichtbilder
Für fast alle aufenthaltsrechtlichen Dokumente werden "biometriegeeignete" Passfotos benötigt. Das gilt insbesondere für Pässe und Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz aber auch für die Ausstellung von Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten und Bescheinigungen des Daueraufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EG. Nehmen Sie vorsichtshalber immer ein solches Foto mit, wenn Sie zur Ausländerbehörde gehen.Passersatzpapiere
Seit dem 1. November 2007 werden auch Internationale Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose sowie Reiseausweise für Ausländer als biometrische Pässe ausgestellt (Gebühren: bis zu 59.- Euro).Termin bei der Ausländerbehörde Düsseldorf
Für die meisten Angelegenheiten, die Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf erledigen müssen, benötigen Sie einen Termin. Wie Sie einen Termin vereinbaren können und, wofür Sie keinen Termin benötigen, erfahren Sie bei denSie haben "nur mal eine Frage"? | ||
| Dann rufen Sie an: | 0211.89-210 20 | |
| oder kommen vorbei: | Willi-Becker-Allee 7 (Nähe Hauptbahnhof) | |
| Öffnungszeiten: | Montag: 7.30 - 16 Uhr Dienstag: 7.30 - 16 Uhr Mittwoch: 7.30 - 13 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18 Uhr Freitag: 7.30 - 13 Uhr Die Information finden Sie im 1. Obergeschoss, Raum 171 | |
Uniservice
Die Kommunale Ausländerbehörde kommt an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat - jeweils von 9 - 12 Uhr - in dieMitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierende dieser Universität, die in Düsseldorf wohnen, können hier aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten regeln, bzw. einen Termin für eine Klärung bei der Ausländerbehörde erhalten.

