Staatsangehörigkeitsrecht
Allgemeine Informationen
Für deutsche Staatsangehörige aus dem In- und Ausland besteht die Möglichkeit der Beantragung eines
Staatsangehörigkeitsausweises. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt.
Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur
Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Die Antragstellung erfolgt formlos.
Eine Deutsche bzw. ein Deutscher kann den
Verzicht auf ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit oder Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz erklären, wenn sie bzw. er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.
Die
Antragsformulare erhalten Sie unter dem Formularservice. Informationen sowie Antragsunterlagen können Sie selbstverständlich auch unter der genannten
Rufnummer oder anläßlich einer persönlichen Vorsprache während der
Sprechzeiten erhalten.

