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Düssel-Pass in neuem Gewand

Vergünstigungen für Einkommensschwache

Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres können mit dem Düssel-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düssel-Pass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düssel-Pass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können den Düssel-Pass erhalten. Soweit ein Zuschlag nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - gezahlt wird, besteht der Anspruch auf einen Düssel-Pass allerdings nur dann, wenn der Zuschlag in geringer Höhe (nicht mehr als 10% des maßgeblichen Regelsatzes) gezahlt wird.

Hotline

Fragen rund um den Düssel-Pass werden unter der Hotline-Nummer 89-25853 gerne beantwortet.

Anträge

Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II stellen ihren Antrag bitte( Formularservice) ausschließlich bei folgenden Stellen (als Nachweis dient der Original-Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld II):

  • ARGE Düsseldorf
    Welcher ARGE-Bereich für welche Postleitzahl zuständig ist, können Sie über die Standortsuche der ARGE ermitteln.
  • ArbeitslosenZentrum der Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD), Bolkerstraße 14/16, montags bis freitags 9 bis 13 Uhr
  • Caritas für Düsseldorf
  • Beratungsstelle für Arbeitslose, Klosterstraße 88, montags bis donnerstags 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags 7.30 bis 12.30 Uhr
  • Beratungstreff für Arbeitslose St. Martin, Erftstraße 24, mittwochs 9 bis 16.30 Uhr
  • Stadtteilladen Wersten, Liebfrauenstraße 30, montags 9 bis 17 Uhr
  • Netzwerk und Beratungstreff für Arbeitslose Oberbilk, Kölner Straße 265, dienstags 9 bis 17 Uhr

Sozialhilfeberechtigte erhalten ihren Düssel-Pass automatisch. Es muss kein besonderer Antrag gestellt werden.

Personen, denen nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, müssen den Düssel-Pass schriftlich beantragen. Näheres zu den individuellen Anspruchsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren können Sie unter der Hotline-Nummer 89-25853 erfahren.


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20. August 2008 | 10:28 Uhr

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