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Führungszeugnis, Beglaubigungen, Bescheinigungen und mehr

Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
Mit Hilfe einer Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass und für welche Anschrift eine Person gemeldet ist. Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und der Anschrift, wird auch angegeben, seit wann die Person dort gemeldet ist und ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. weiter

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
Das Einwohnermeldeamt ist grundsätzlich befugt, Fotokopien oder Abschriften von Schriftstücken zu beglaubigen. Fotokopien oder Abschriften dürfen aber nur beglaubigt werden, wenn diese bei einer Behörde vorgelegt werden sollen oder deren Originale von einer Behörde ausgestellt wurden. weiter

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Die Beglaubigung von Unterschriften kann vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschriftbei bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, vorzulegen ist. weiter

Führungszeugnis
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über eine bestimmte Person. Im Bundeszentralregister werden alle zur Verurteilung gekommenen Straftaten registriert. Ein Führungszeugnis wird in der Regel angefordert um dies bei einem künftigen Arbeitgeber vorzulegen oder zur Beantragung besonderer Berechtigungen und Zulassungen zum Beispiel im Güterkraftverkehr oder der Arbeitnehmerüberlassung. weiter

Untersuchungsberechtigungsschein
Wer nach der allgemeinen Schulausbildung eine Berufsausbildung beginnt und das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat, muss sich in der Regel vorher ärztlich untersuchen lassen. Das Untersuchungsergebnis trifft eine Aussage darüber, ob die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Lage ist die Ausbildung zu beginnen. weiter

