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Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die von den Einwohnern erhoben, von Behörden und sonstigen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden.
Bei einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner, die eindeutig identifizierbar sind.

Allgemeine Informationen zu Melderegisterauskünften und zur Online-Melderegisterauskunft.

Voraussetzungen

Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann erteilt werden, wenn eine gesuchte Person ausreichend identifiziert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel ehemalige Meldeanschrift oder Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Ein Auskunftsersuchen kann auch formlos schriftlich oder über das Internet gestellt werden (siehe unten unter Formulare).

Formulare



Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

bei persönlicher Vorsprache: sofort
bei schriftlicher Beantragung: 2 bis 4 Wochen

Was ist zu bezahlen?

Für eine einfache Melderegisterauskunft

  • 7 Euro
    bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung
    Die Gebühr kann vorab auf das Konto 10 000 495 Bankleitzahl 300 501 10 Verwendungszweck: Buchungstelle 3304-4444-4470-3 überwiesen werden. Eine Kopie der Überweisung bitte der schriftlichen Anfrage beifügen.
  • 4 Euro
    bei Auskunftserteilung im Online-Verfahren mit integrierter Bezahlfunktion (Kreditkarte)

Für eine Auskunft aus den archivierten Meldeunterlagen

  • 15 Euro
    Die Gebühr kann vorab auf das Konto 10 000 495 Bankleitzahl 300 501 10 Verwendungszweck: Buchungstelle 3304-4444-4461-4 überwiesen werden. Eine Kopie der Überweisung bitte der schriftlichen Anfrage beifügen.

Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten



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2. Dez. 2008 | 14:08 Uhr

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