Melderegisterauskunft
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die von den Einwohnern erhoben, von Behörden und sonstigen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden.Bei einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner, die eindeutig identifizierbar sind.
Allgemeine Informationen zu Melderegisterauskünften und zur Online-Melderegisterauskunft.
Voraussetzungen
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann erteilt werden, wenn eine gesuchte Person ausreichend identifiziert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel ehemalige Meldeanschrift oder Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.Erforderliche Unterlagen
KeineWie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Ein Auskunftsersuchen kann auch formlos schriftlich oder über das Internet gestellt werden (siehe unten unter Formulare).
Formulare
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
bei persönlicher Vorsprache: sofortbei schriftlicher Beantragung: 2 bis 4 Wochen
Was ist zu bezahlen?
Für eine einfache Melderegisterauskunft
- 7 Euro
bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung
Die Gebühr kann vorab auf das Konto 10 000 495 Bankleitzahl 300 501 10 Verwendungszweck: Buchungstelle 3304-4444-4470-3 überwiesen werden. Eine Kopie der Überweisung bitte der schriftlichen Anfrage beifügen. - 4 Euro
bei Auskunftserteilung im Online-Verfahren mit integrierter Bezahlfunktion (Kreditkarte)
Für eine Auskunft aus den archivierten Meldeunterlagen
- 15 Euro
Die Gebühr kann vorab auf das Konto 10 000 495 Bankleitzahl 300 501 10 Verwendungszweck: Buchungstelle 3304-4444-4461-4 überwiesen werden. Eine Kopie der Überweisung bitte der schriftlichen Anfrage beifügen.
Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen Abteilung Einwohnerangelegenheiten 40200 Düsseldorf |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |

