Ummeldung bei der Meldebehörde
Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.
Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug angezeigt werden.
Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb Düsseldorfs gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.
Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweis
Düsseldorfer Neubürger erhalten bei der Anmeldung eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Informationen über ihre Stadt.
Voraussetzungen
Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet DüsseldorfErforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass) aller Meldepflichtigen
- ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (kann entfallen bei persönlicher Vorsprache eines Meldepflichtigen)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Ein Ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtiger sind vorzulegen.
Formulare
- An- und Ummeldevordruck
- Einwilligung zur Weitergabe von Daten an den Adressbuchverlag
- Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergemeinschaften
- Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskunft über das Internet
Fax-Abruf - Fax on Demand (FOD)
0211.89-30255
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
|
einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de |
|
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |
Wenn Sie innerhalb Düsseldorfs umziehen, melden Sie sich für die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros an. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung ist dann nicht erforderlich.
Ummeldevordrucke erhalten Sie
- in jedem Bürgerbüro,
- unter Faxabruf (0211.89-30257)
- im Schreibwarenhandel (dort nicht gebührenfrei)
- oder hier
Mit dem ausgefüllten Ummeldeformular, der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und Ihrem Personalausweis oder Reisepass suchen Sie das für Sie nächstgelegene Bürgerbüro auf. Dort wird die Anschrift auf Ihrem Personalausweis geändert - vorausgesetzte Düsseldorf ist Ihre Hauptwohnung - und Sie erhalten die Anmeldebestätigung.


