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Ummeldung bei der Meldebehörde

2008-07-23T17:56:32+00:00 An- und Ummeldung eines Wohnsitzes

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug angezeigt werden.

Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb Düsseldorfs gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.

Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Hinweis

Düsseldorfer Neubürger erhalten bei der Anmeldung eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Informationen über ihre Stadt.

Voraussetzungen

Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Düsseldorf

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass) aller Meldepflichtigen
  • ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (kann entfallen bei persönlicher Vorsprache eines Meldepflichtigen)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Ein Ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtiger sind vorzulegen.

Formulare



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Was ist zu bezahlen?

gebührenfrei

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten


Wenn Sie innerhalb Düsseldorfs umziehen, melden Sie sich für die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros an. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung ist dann nicht erforderlich.

Ummeldevordrucke erhalten Sie

  • in jedem Bürgerbüro,
  • unter Faxabruf (0211.89-30257)
  • im Schreibwarenhandel (dort nicht gebührenfrei)
  • oder hier

Mit dem ausgefüllten Ummeldeformular, der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und Ihrem Personalausweis oder Reisepass suchen Sie das für Sie nächstgelegene Bürgerbüro auf. Dort wird die Anschrift auf Ihrem Personalausweis geändert - vorausgesetzte Düsseldorf ist Ihre Hauptwohnung - und Sie erhalten die Anmeldebestätigung.



Bild Meldeformular

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9. Januar 2009 | 14:39 Uhr

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