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Schwimmen in Rhein und Baggerseen

Vorsicht walten lassen - und die wichtigen Baderegeln einhalten

Sommerliche Temperaturen und die bessere Wasserqualität der natürlichen Gewässer in Düsseldorf locken jetzt wieder so manchen Bürger zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt Gefahren in sich - rund 275 Menschen sind im ersten Halbjahr 2008 in Deutschland beim Baden in Seen oder Flüssen ertrunken. Jeder zweite Tote ist laut DLRG älter als 50 Jahre. In Düsseldorf verzeichnete die Feuerwehr im Supersommer 2003 besonders viele Badeunfälle - fünf Menschen kamen dabei ums Leben. Zum Beispiel starb ein Mann von der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes im Rhein. Auch ein DRK-Retter, der zwei Mädchen vor dem Ertrinken im Rhein bewahrte, kam dabei in Gefahr. Die Vertreter von Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Schwierigkeiten geraten."

Für alle, die das Baden im Rhein oder den Düsseldorfer Baggerseen wagen wollen, gelten 10 wichtige Baderegeln:

10 wichtige Baderegeln

  • Nie überhitzt ins Wasser gehen.
  • Nie alkoholisiert schwimmen gehen.
  • Nie mit vollem Magen ins Wasser gehen.
  • Nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen.
  • Nicht oder nicht ausreichend über Schwimmkenntnisse verfügende Kinder oder auch Erwachsene sollten sich niemals in Gewässern tiefer als ca. Bauchhöhe ohne Schwimmhilfen aufhalten.
  • Nutzen Sie bei nicht ausreichenden Schwimmkenntnissen möglichst immer (auch in seichtem Wasser) zugelassene (GS-Zeichen) Schwimmhilfen und bedienen Sie sich geeigneter Aufsichtspersonen.
  • Denken Sie beim Baden in natürlichen (ungeheizten) Gewässern immer daran, dass sich sogenannte Sprungschichten bilden können. Diese können sehr drastische Temperaturdifferenzen von im Sommer bis zu ca. 10 Grad innerhalb weniger cm in unterschiedlicher Tiefe aufweisen!
  • Schätzen Sie Ihre eigenen Schwimmkenntnisse richtig ein.
  • Beachten Sie Strömungs- und Windverhältnisse.
  • Springen Sie nie in unbekannte Gewässer.

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern nicht aus den Augen lassen, besonders, wenn diese noch nicht schwimmen können.

Schwimmen im Rhein

Im Rhein ist das Schwimmen nach dem Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden.

Auch andernorts ist Baden im Rhein nach Angaben der zuständigen Wasserschutzpolizei nicht ungefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben, ins Wasser ragende Kiesflächen, die das Wasser bremsen, bilden sich oft gefährliche Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Daher sollten Schwimmer eher am Rand des Stromes bleiben. Wenn ein Schiff vorbei fährt, zieht dieses das Wasser an (siehe Foto rechts). Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Schwimmen in Baggerseen

Besondere Vorsicht ist an den Düsseldorfer Baggerseen geboten, da sie durch Grundwasser gespeist werden. Dadurch ändern sich Wassertemperatur, Gestalt, Tiefe und Uferformation regelmäßig und drastisch. Wer ein Jahr später an einen vermeintlich bekannten Baggersee kommt, kann dort völlig andere Verhältnisse vorfinden. Wenige Meter vom Ufer weg herrschen oft "eisige" Wassertemperaturen oder Unterströmungen. Dort kann es auch für geübte Schwimmer gefährlich werden.

Baden ist nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist, also am Unterbacher See.
Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot.

Hier ist Baden erlaubt:
Unterbacher See
Hier ist Baden verboten:
Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
Suitbertussee
Fliednersee
Lambertussee in Kaiserswerth
Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
Südpark-See
Unisee
Elbsee Süd und Nord

 

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2. Dez. 2008 | 13:38 Uhr

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