Auskünfte über Gewerbetreibende
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).
Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um das sogenannte gewerbliche Führungszeugnis, welches Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort
Gewerbezentralregister.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
| Ausfertigungen von Zweitschriften | 10 Euro |
| Auskunftsersuchen, bei dem kein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte |
20 Euro |
| Auskunftsersuchen, bei dem ein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte |
20 Euro |
| Durchführung von Außendienstermittlungen zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen gemäß Ziffer 2 und 3 |
40 Euro |
Die Gebühren werden Ihnen unter Angabe einer Buchungsstelle in Rechnung gestellt.
Die Gebühren wurden festgesetzt nach den §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit der Tarifstelle 12.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung (5 bis 40 Euro).

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di, Do, Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-94488, 89-93712, 89-93710, 89-93226, 89-93709 |
| Telefax 0211 | 89-29188 |
|
gewerbemeldestelle@stadt.duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Heinrich-Ehrhardt-Straße 61
40468 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |
| Im Überblick | Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |

