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Gewerbemeldung

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen Bereich (beispielsweise Arbeitsschutz, Mutterschutz) sind die früheren Gewerbeaufsichtsämter - heute Dezernate "Arbeitsschutz" und "Arbeitsinspektion" - zuständig. Sie erreichen diese über die Bezirksregierung Düsseldorf.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung und -ummeldung
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muß genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung

Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Formulare


Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit. Gewerbemeldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt als Anlage (pdf oder jpg) beigefügt sind.


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.

Was ist zu bezahlen?

Gewerbeanmeldung 20,- Euro
Gewerbeummeldung 20,- Euro
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
Zweitschrift oder Aktivmeldung/Eigenauskunft 10,- Euro

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 8.00-12.30 Uhr
Mittwochs geschlossen
Telefon 0211 89-94488, 89-93712, 89-93710, 89-93226,
Telefax 0211 89-29188
E-Mail gewerbemeldestelle@stadt.duesseldorf.de
Hausanschrift Heinrich-Ehrhardt-Straße 61
40468 Düsseldorf
Stadtplanansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Parkhäuser

Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten
40200 Düsseldorf
Im Überblick Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten


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2. Dez. 2008 | 13:44 Uhr

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