Gewerbemeldung
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen Bereich (beispielsweise Arbeitsschutz, Mutterschutz) sind die früheren Gewerbeaufsichtsämter - heute Dezernate "Arbeitsschutz" und "Arbeitsinspektion" - zuständig. Sie erreichen diese über die Bezirksregierung Düsseldorf.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Gewerbeanmeldung und -ummeldung- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - Bei juristischen Personen:
- Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muß genau bezeichnet sein.
GewerbeabmeldungAusgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Formulare
- 1 - Gewerbeanmeldung
- 2 - Gewerbeummeldung (innerhalb Düsseldorfs)
- 3 - Gewerbeabmeldung
- 4 - Beiblatt juristische Personen (mehrere Geschäftsführer)
- Ausfüllanleitung
- Formulare aus der Rubrik: Gewerbe und Unternehmen
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.Was ist zu bezahlen?
| Gewerbeanmeldung | 20,- Euro |
| Gewerbeummeldung | 20,- Euro |
| Gewerbeabmeldung | gebührenfrei |
| Zweitschrift oder Aktivmeldung/Eigenauskunft | 10,- Euro |

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di, Do, Fr 8.00-12.30 Uhr Mittwochs geschlossen |
| Telefon 0211 | 89-94488, 89-93712, 89-93710, 89-93226, |
| Telefax 0211 | 89-29188 |
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gewerbemeldestelle@stadt.duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Heinrich-Ehrhardt-Straße 61
40468 Düsseldorf Stadtplanansicht Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit Parkhäuser Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten 40200 Düsseldorf |
| Im Überblick | Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |

