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Mahn- und Vollstreckungsservice

Wo Forderungen der Stadt ohne gerichtliche Geltendmachung nicht bezahlt werden oder Zahlungstitel vollstreckt werden müssen, da übernimmt das Rechtsamt zentral die Einleitung und Durchführung der Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.

Das aus fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehende Team "Mahn- und Vollstreckungsservice" ist mit der gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung zivilrechtlicher Forderungen der Stadt Düsseldorf befasst. D.h. in diesem Bereich werden an die Stadt noch zu entrichtende Beträge angemahnt, ggf. gerichtlich geltend gemacht und notfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlasst. Dies geschieht im Wege der Prozessvertretung vor den Amts- und Arbeitsgerichten. Ebenso obliegt dem Team die Interessenvertretung der Stadt in amtsgerichtlichen Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren.

Hierbei sind im wesentlichen folgende Sachbereiche zu nennen:

  • Forderungen der Stadt im Bereich Miete und Pacht (Zahlungs- und Räumungsansprüche, Durchsetzung von Mieterhöhungen) gegenüber Dritten.
  • Schadensersatzforderungen der Stadt (z.B. bei Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen)
  • Entgeltforderungen für Leistungen von Feuerwehr, Volkshochschule, Stadtbücherei, Oper oder Kindergärten.
  • Rückforderungen überzahlter Gehälter und Löhne.
  • Vertretung der Stadt bei Drittschuldnerklagen (ein Gläubiger pfändet Ansprüche, die seinem Schuldner gegen die Stadt zustehen sollen).

Link Was ist beim Erhalt eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides zu tun?


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8. Januar 2009 | 19:57 Uhr

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