Städtischer Behindertenfahrdienst
Der Städtische Behindertenfahrdienst richtet sich an außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel und normale Taxen nicht nutzen können. Für den Fahrdienst stehen Spezialfahrzeuge oder Schwenksitztaxen an sieben Tagen in der Woche bereit.
Mit Spezialfahrzeugen sind pro Quartal 24 Fahrten kostenlos mit Begleitperson möglich. Die Spezialfahrzeuge können nur für Fahrten in Düsseldorf und in die angrenzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Schwenksitztaxen können bis zu einem Gesamtwert von 133,50 Euro je Quartal mit Begleitperson genutzt werden. Die Anfahrtskosten sind als Grundgebühr immer selbst zu tragen. Bei den Schwenksitztaxen gibt es keine Begrenzung des Fahrgebietes.
Mit Spezialfahrzeugen sind pro Quartal 24 Fahrten kostenlos mit Begleitperson möglich. Die Spezialfahrzeuge können nur für Fahrten in Düsseldorf und in die angrenzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Schwenksitztaxen können bis zu einem Gesamtwert von 133,50 Euro je Quartal mit Begleitperson genutzt werden. Die Anfahrtskosten sind als Grundgebühr immer selbst zu tragen. Bei den Schwenksitztaxen gibt es keine Begrenzung des Fahrgebietes.
Voraussetzungen
- Wohnort muss Düsseldorf sein
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" oder eine vergleichbare Behinderung
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG"
Ausnahme: Wenn wegen der Schwere der Gehbehinderung öffentliche Nahverkehrsmittel oder Taxen ohne Schwenksitz nicht benutzt werden können.
Ausnahme: Wenn wegen der Schwere der Gehbehinderung öffentliche Nahverkehrsmittel oder Taxen ohne Schwenksitz nicht benutzt werden können.
Ob diese Anspruchsvoraussetzung vorliegt, prüft das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine vorherige telefonische Beratung ist natürlich möglich.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages bzw. nach Vorlage der medizinischen Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-95426 |
| Telefax 0211 | 89-35426 |
| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 8
40211 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
40200 DüsseldorfAbt. für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |
| Im Überblick | Amt für soziale Sicherung und Integration
Abt. für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |

