Service
Ahnenforschung
Für Ihre familiengeschichtlichen Recherchen stehen Ihnen im Stadtarchiv in der Regel folgende Archivalien zur Verfügung, die Sie kostenlos während der Besuchszeiten einsehen können:- Kopien von Kirchenbüchern für die Jahre 1603 bis 1810, mit Lücken (231 Bände von 26 Düsseldorfer Pfarreien, z.T. ohne jedes Register ). Diese dienten im rechtsrheinischen Raume bis 1809 als amtliche Personenstandsunterlagen.
- Adressbücher ab 1844 mit Lücken
- Totenzettel, Zeitraum 1741 bis 2007 (Schwerpunkt 19. und 20. Jh.)
- Bürgerrolle (Bürgerbuch), für den Zeitraum von 1854 bis 1864.
- Einwohnermeldeunterlagen (Karteien) ab 1854 in mikroverfilmter Form mit vielen neuen Alphabetsanfängen (oft schlecht überliefert).
- Hausbücher (nebenamtliche Eintragungen des Einwohnermeldeamtes), in die von etwa 1926 bis in die siebziger Jahre die Hausgemeinschaften für viele damalige Stadtteile mit dem Tag der An- und Abmeldung eingetragen wurden.
Da früher Eintragungen vielfach auf mündliche Aussagen der Meldenden zustande kamen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Hörfehler zu Papier gebracht wurden, relativ groß. Wegen der mangelnden Filmqualität der abgelichteten Einwohnermeldekarteien sind außerdem Lesefehler nicht immer auszuschließen. Darüber hinaus wurden Familienverbände in den Unterlagen vielfach auseinander gerissen, so dass Zuordnungen bestimmter Düsseldorfer zu ihren Angehörigen meist sehr zeitaufwendig sind und nicht immer eindeutig erfolgen können. Für den Zeitraum 1890 bis 1925 fehlen bei Eltern grundsätzlich alle Kindervermerke. Heiratsdaten sind nur dann angegeben, wenn Bürger mit Wohnsitz in Düsseldorf die Ehe schlossen, diese Angaben existieren also nicht, wenn der Zuziehende bereits verheiratet war.
Anfragen aus neuerer Zeit sind leider überhaupt nicht mehr beantwortbar. Das
Datenschutzgesetz (DSG) NW und das
Meldegesetz NW verpflichtet die abgebenden Behörden, die an das Archiv zu übermittelnden Datenmengen klein zu halten. Das
Archivgesetz NW legt für Archivaliengattungen zudem unterschiedliche Sperrfristen fest. Aus diesen Gründen sind Suchanträge nach Düsseldorfer Bürgern für den Zeitraum ab 1970 in jedem Fall unmittelbar an das
Amt für Einwohnerwesen, 40200 Düsseldorf, zu richten.
Für die Erledigung der teilweise sehr umfangreichen genealogischen Anfragen stehen nur wenige Mitarbeiter des Stadtarchivs zur Verfügung. Es muß daher mit einer längeren Bearbeitungszeit für die Beantwortung gerechnet werden.
Es empfiehlt sich, bei den Anfragen an das Stadtarchiv alle bereits bekannten - auch anscheinend unbedeutende - Daten der gesuchten Personen anzugeben (hierzu zählen Namen der Vorfahren, sämtliche Vornamen der Gesuchten, Zeitraum des Düsseldorfer Aufenthalts, Anzahl eventueller Mehrfachehen, ihre Abkömmlinge, Berufsbezeichnung und Ähnliches). Sie erleichtern damit den Suchansatz und machen befriedigende Ergebnisse schneller möglich, auch werden denkbare Diskrepanzen eher sichtbar und helfen erneute Anfragen bzw. Nachbesserungen zu vermeiden. Widersprüchlichkeiten zwischen dem Vorwissen der Anfrager und den von hier ermittelten Daten können in der Regel nicht aufdeckt oder erklärt werden.
Für die Rechercheleistungen des Archivs werden Gebühren gemäß
Gebührensatzung des Stadtarchivs vom 6.12.2001 erhoben, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen: Bei Recherchen, die kommerziell genutzt werden sollen, EUR 40,00 Mindestgebühr bis 1 Stunde Aufwand, je weitere 30 Minuten 20 EUR; zur ausschließlich privaten nicht zur Veröffentlichung bestimmten Verwendung EUR 20,00 Mindestgebühr bis 1 Stunde Aufwand, je weitere 30 Minuten 10 EUR).
Wir sichern größtmögliche Sorgfalt bei der Bearbeitung genealogischer Anfragen und bei der Wiedergabe der in den Unterlagen vorhandenen Eintragungen zu. Für den Wahrheitsgehalt dieser Eintragungen kann keine Garantie übernommen werden.

