Düsseldorfer Stadtrecht
Das "Düsseldorfer Stadtrecht" ist eine Sammlung der wichtigsten für die Landeshauptstadt Düsseldorf geltenden ortsrechtlichen Regelungen (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge, Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Tarife usw.). Regelungen, die nur einmalig oder kurzfristig Bedeutung haben, wurden in die Sammlung nicht aufgenommen.
Haftungsausschluss
Das "Düsseldorfer Stadtrecht" ist keine amtliche Bekanntmachung. Es gibt lediglich deren Texte wieder. Die Fundstelle der amtlichen Bekanntmachung ist nach der vollständigen Bezeichnung der Regelung angegeben. Eine Haftung für die Übereinstimmung des hier eingestellten Textes mit der amtlichen Bekanntmachung sowie dafür, dass der hier eingestellte Text der derzeit geltende Text der Regelung ist, kann nicht übernommen werden.
Hinweise zum Auffinden einer einzelnen Regelung:
Die links nebenstehende Gliederung des Inhaltes soll das Auffinden einer gewünschten Regelung erleichtern. Diese Gliederung ist an die Aufgabenstruktur der Verwaltung angelehnt. Beispielsweise sind Regelungen aus dem Bereich Schule unter Schul- und Kulturverwaltung zu finden, die Hundesteuersatzung unter dem Stichwort Finanzverwaltung sowie dem dann erscheinenden Gleiderungspunkt Steuerwesen.
Wo die Zuordnung einer einzelnen Regelung nicht direkt eindeutig möglich ist (z.B. falls Sie die Abfallgebührensatzung suchen), hilft die Schaltfläche Inhaltsverzeichnis weiter; ein Klick hierauf öffnet ein Inhaltsverzeichnis, wo sich unter der Überschrift Ziffer 1 Allgemeine Verwaltung der Unterpunkt zu Ziffer 19 Umweltschutz, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung findet.Ein Klick auf diese Schaltfläche öffnet das Inhaltsverzeichnis aller unter Ziff. 19 enthaltenen Regelungen (z.B. auch die Abfallbeseitigungssatzung). Ein weiterer Klick auf die Überschrift ruft den Satzungstext auf den Bildschirm.
Es ist also zur Auffindbarkeit einer Regelung vorteilhaft, immer das Inhaltsverzeichnis mit seinen weiteren Untergliederungen zu nutzen.
Hinweise zu den Regelungen selbst:
1. Oberstadtdirektor/Oberbügermeister
In älteren Regelungen kann das Wort Oberstadtdirektor anstelle Oberbürgermeister erscheinen. Kraft Gesetz ist sei 1999 der Oberbürgermeister an die Stelle des Oberstadtdirektors getreten. Der Oberstadtdirektor erscheint in den Texten jedoch so lang, bis der Wortlaut ausdrücklich geändert ist. Gleichwohl bezieht sich die betreffende Regelung heute auf den Oberbürgermeister.
2. Euro-Umstellung
Soweit in Regelungen keine Euro-Beträge aufgenommen wurden, sondern nach wie vor DM Beträge angegeben sind, gelten diese Beträge auch nach der Euro-Einführung zum 01.01.2002 weiterhin, sind aber auf Euro-Beträge umzustellen, indem der DM Betrag durch die Zahl 1,95583 geteilt wird.
2.Kursive Schrift
In den dargestellten Texten können Passagen in kursiver Schrift enthalten sein. In der Regel handelt es sich dabei um Erläuterungen, die nicht Bestandteil der abgedruckten Rechtsnorm sein müssen.
4. Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan und die dazu erlassenen Bebauungspläne sind nicht in das "Düsseldorfer Stadtrecht" aufgenommen, weil die Wiedergabe der verbindlichen Kartenwerke den technischen Rahmen dieser Rechtssammlung übersteigt. Der Flächennutzungsplan und seine jeweiligen Änderungen sowie die geltenden Bebauungspläne können beim Vermessung- und Katasteramt, Brinkmannstr.5, zu den üblichen Bürostunden eingesehen werden. (siehe auch Inhaltsverzeichnis Ziff. 6 Bauverwaltung, Unterpunkt 62 Vermessungs- und Katasterwesen.)
5. Aktualität
Die Landeshauptstadt Düsseldorf - Rechtsamt - pflegt dieses "Düsseldorfer Stadtrecht" fortlaufend, um stets einen möglichst aktuellen Inhalt anbieten zu können. Rechtliche Verbindlichkeit haben allerdings nur amtliche Bekanntmachungen bzw. die Ausfertigungen der Originaltexte.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder sonstige Anmerkungen zum "Düsseldorfer Stadtrecht" haben, nutzen Sie die Möglichkeit sich per eMail an das Postfach
stadtrecht@stadt.duesseldorf.de mit den Redakteuren und Redakteurinnen des Düsseldorfer Stadtrechtes in Verbindung zu setzen.

