Bürgerentscheid am 17. Februar 2008
Zur Abstimmung stand folgende Frage
"Soll das zur Zeit als Parkplatz genutzte Grundstück zwischen der Klever Straße, der Fischerstraße, dem Denkmal "Künstleratelierhaus" und dem Denkmal "Golzheimer Friedhof" in unbeschränktem Eigentum und unmittelbarem Besitz der Stadt Düsseldorf verbleiben?"
Statistik
Nach Aufstellung des Abstimmungsverzeichnisses waren 457.507 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer in 200 Abstimmungslokalen abstimmungsberechtigt.
Verweise
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Statistische Informationen Nr. 271: Ergebnisauswertung des Bürgerentscheides am 17. Februar 2008 (PDF, 4MB) -
Ergebnisdarstellung Stadt und Stadtbezirke (PDF, 92 KB) - zur Ergebnispräsentation
Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 28. Juni 2005-
Information zur Stimmabgabe (PDF, 1,4 MB)
Kontakt
| Öffnungszeiten | Ausschließlich Antragsabgabe und allgemeine Information Mo - Do 08.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr. Weitere Öffnungszeiten siehe Besonderer Hinweis. |
| Telefon 0211 | 89-93368 |
| Telefax 0211 | 89-33923 |
| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5 40225 Düsseldorf |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Statistik und Wahlen Abt. Verwaltung, Zählungen und Wahlen 40200 Düsseldorf |
| Im Überblick |

Information zur Stimmabgabe am 17. Februar 2008
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