Landtagswahl 2005 in Düsseldorf
Information - kurz und knapp
Wahlberechtigt ist, wer
- 1. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat
3. mindestens seit dem 16. Tag (6.5.2005) vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- 1. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
2. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Verzeichnis der zur Wahl zugelassenen Personen (Wählerverzeichnis) wird zum 17.04.2005 erstellt. In das Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen.
Wahlberechtigte, die nach dem 17. April 2005 von außerhalb nach Nordrhein-Westfalen zugezogen sind und sich bis zum 06. Mai 2005 anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte, die nach dem 17. April 2005 innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen umziehen, behalten grundsätzlich ihr Wahlrecht in der früheren Wohngemeinde. Sie können jedoch bis zum 01. Mai 2005 die Aufnahme in unser Wählerverzeichnis ausdrücklich beantragen.Ein Antrag auf Aufnahme in unser Wählerverzeichnis ist auch zu stellen, wenn man am Stichtag -17. April 2005- in der früheren Wohngemeinde in Nordrhein-Westfalen nicht gemeldet war und aus diesem Grunde dort nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an
Die Wahlbenachrichtigungskarten für alle zum 17. April im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen werden im Zeitraum vom 18.04.2005 bis zum 01.05.2005 zugestellt. Personen, die nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten die Wahlbenachrichtigung umgehend nach der Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Die Wahlbenachrichtigungen haben keine rechtliche Relevanz, dass heißt, jeder Wahlberechtigte kann auch ohne Karte, nur mit seinem Ausweis wählen.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an
Jürgen Zechow oder
Jörn Mansfeld.
Wahlschein - Briefwahl (-antrag)
Wie bekomme ich einen Wahlschein bzw. meine Briefwahlunterlagen?
Nur durch schriftlichen Antrag mit Angabe von Geburtsdatum und Unterschrift in Form von:
- Formloser Antrag per Brief, Postkarte oder Fax ab sofort.
Antrag per Onlineantrag.
Rücksendung des ausgefüllten Antrags auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Bitte beachten, dass eine Zustellung der Unterlagen und deren Rücksendung zeitlich möglich sein muss, zum Beispiel bei Reiseantritt. Die sicherste Möglichkeit ist immer, die Unterlagen direkt hier vor Ort abzuholen oder hier zu wählen.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und/oder die Übersendung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl. Bitte vollständig ausfüllen, Zutreffendes ankreuzen und persönlich unterschreiben.
Wenn in einem formlosen Antrag die Unterlagen für mehrere Personen angefordert werden, muss jeder Antragsteller unterschreiben.
Wann bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Der früheste Ausgabetermin für Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl ist der 18.04.2005. In der Regel werden Ihnen die Unterlagen zwei bis drei Tage nach Eingang des Briefwahlantrags zugestellt.
Wie sende ich die Briefwahlunterlagen zurück?
Abgabemöglichkeiten:
- Briefkästen der Deutschen Bundespost - gebührenfrei.
Alle städtischen Dienststellen und Briefkästen
Sonderabholung ab Freitag, 20.5.2005, an den städtischen Briefkästen - Termine folgen
Bitte beachten Sie, dass die roten Wahlbriefe bis Sonntag, 22.5.2005, 18.00 Uhr, im Wahlamt eingehen müssen, um bei der Wahl berücksichtigt zu werden.
Geben Sie die Wahlbriefe nicht im Wahllokal ab!
Die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Erlangung von Briefwahlunterlagen ist die persönliche Beantragung im Amt für Statistik und Wahlen, Zimmer 1042 ( Wahlsaal ).
Mitzubringen sind Ausweispapiere ( Personalausweis oder Pass) und wenn vorhanden, die Wahlbenachrichtigung. Es wird ein Antrag ausgefüllt und die Unterlagen ausgehändigt. Direkte Wahl ist im amtseigenen Wahllokal möglich.
Man kann auch für eine andere Person Briefwahl beantragen. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vollmacht der entsprechenden Person. Die Unterlagen werden zugeschickt. Auf keinen Fall werden Briefwahlunterlagen für Dritte - auch nicht für Ehepartner oder Eltern, Kinder, Großeltern - ausgehändigt.
Nur bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung und wenn eine postalische oder amtliche Zustellung nicht mehr möglich ist, werden, unter Vorlage einer schriftliche Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausnahmsweise auch an Dritte ausgegeben.
Wahlberechtigte, die nach dem 17. April 2005 von außerhalb nach Nordrhein-Westfalen zugezogen sind und sich bis zum 06. Mai 2005 anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte, die nach dem 17. April 2005 innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen umziehen, behalten grundsätzlich ihr Wahlrecht in der früheren Wohngemeinde. Sie können jedoch bis zum 01. Mai 2005 die Aufnahme in unser Wählerverzeichnis ausdrücklich beantragen.
Ein Antrag auf Aufnahme in unser Wählerverzeichnis ist auch zu stellen, wenn man am Stichtag -17. April 2005- in der früheren Wohngemeinde in Nordrhein-Westfalen nicht gemeldet war und aus diesem Grunde dort nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an
Jürgen Zechow oder
Jörn Mansfeld.
Sie möchten sich aktiv an den Wahlvorbereitungen beteiligen?
Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Wahltag am 22. Mai 2005. Bitte benutzen Sie das hinterlegte
Formblatt .
Ihre Fragen richten Sie bitte an
Ullrich Springmann oder
Emil Kuczera.
Wahlausschlussfälle - Bewohner von Pflege- und Altenheimen - Patienten in Krankenhäusern
Bitte wenden Sie bei Fragen zur Briefwahl für z.B. Altenheimbewohner oder Krankenhauspatienten bzw. zu Wahlausschlüssen an
Erika Wittstock oder
Desiree Heyden.
Wahlgebietseinteilung - Wahllokale - Kandidatinnen und Kandidaten
Bitte wenden Sie bei Fragen zu diesen Themen an
Harald Belz.
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