Oberbürgermeisterwahl 2008
Am Sonntag, dem 31. August 2008, hat die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters stattgefunden. Die Auszählung der Stimmen können Sie
Die Ergebnisse
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Die Wahl
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister werden in dieser Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten der gültigen Stimmen erhalten hat.
Wählbarkeit
Gewählt werden können alle Deutschen, oder die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sind. Dieses passive Wahlrecht haben auch die Beschäftigten bei der Gemeinde (Bürgermeister/innen, Beigeordnete, sonstige Bedienstete der Gemeinden).Die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Eine besondere fachliche oder berufliche Qualifikation schreibt das Gesetz nicht vor.
Eine gleichzeitige Kandidatur für die Wahl zum Gemeinderat ist nicht ausgeschlossen. In diesem Fall muss die Bewerberin oder der Bewerber jedoch spätestens drei Monate vor dem Kommunalwahltermin die (Haupt -) Wohnung in der Gemeinde innehaben, weil andernfalls nicht das passive Wahlrecht für die Mitgliedschaft im Rat bestünde. Wird die Bewerberin oder der Bewerber in beide Funktionen gewählt, muss eine Entscheidung getroffen werden: Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister darf nicht gleichzeitig Ratsmitglied sein.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer1. am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
2. am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
3. ihre bzw. seine Hauptwohnung mindestens seit dem 16. Tag vor Wahl im jeweiligen Wahlgebiet hat und
4. nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Weitere Informationen
erhalten Sie auf den Folgeseiten.
Kontakt
AnsprechpartnerInnenAmtsleitung
Quelle Wahlrecht: Innenministerium NRW.
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Links zum Thema Wahlen
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