Thema: Wirtschaft
Lohn- und Einkommensteuerstatistik
VorbemerkungDank umfangreicher Aufbereitungen durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) kann nun zum zweiten Mal differenziert über die Einkünfte der Düsseldorfer Steuerpflichtigen berichtet werden. Besondere Qualität gewinnen die Daten durch die Zuordnung zu den Stadtteilen. Da die Daten mit erheblichem Verzug anfallen, können sie nur mit mehrjähriger Verspätung veröffentlicht werden. Das mindert aber nicht den Wert dieser einzigartigen Informationen.
Erhebung und Aufbereitung
Daten zur Lohn- und Einkommensteuer werden alle drei Jahre erhoben, und zwar auf Grund des Gesetzes über Steuerstatistiken. Die Erhebungsunterlagen werden von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und enthalten die Daten sämtlicher Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Lohnsteuerpflichtige ohne Anträge beim Finanzamt sind zu einem gewissen Anteil untererfasst, und zwar insoweit sie trotz der bestehenden Vorschrift ihre Lohnsteuerkarte nicht abgegeben haben. Rentner sind zu einem erheblichen Teil nicht erfasst, da ihre Einkünfte häufig unter der Besteuerungsgrenze für Renten bleiben. Als Einkommensteile fehlen die staatlichen Transferleistungen, nämlich Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld und Arbeitslosengeld.
Das LDS NRW hat im Rahmen eines Pilotprojektes für interessierte Großstädte die Daten anhand von Leitbände kleinräumig aufbereitet und den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellt.
Begriffserläuterungen
Steuerpflichtige sind Einzelpersonen sowie Ehepaare, die im Falle der Zusammenveranlagung und/oder bei Doppelverdienst als ein Steuerpflichtiger zählen.
Die Summe der Einkünfte ergibt sich durch Addition der Einkommen aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbständiger Arbeit,
- nichtselbständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung,
- sonstigen Einkünften.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich durch Hinzurechnen nachzuversteuernder Beträge und des sog. Hinzurechnungsbetrages sowie durch Abzug von ausländischen Verlusten, des Altersentlastungsbetrages, des Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft und der vom Ehegatten geerbten Verluste.
Das Einkommen ergibt sich durch Abzug der Sonderausgaben, des nicht entnommenen Gewinns, der außergewöhnlichen Belastungen, des Verlustabzugs, der steuerbegünstigten eigengenutzten Wohnung und der Ausgaben für schutzwürdige Kulturgüter.
Das zu versteuernde Einkommen schließlich ergibt sich nach Abzug des Kinder- und Haushaltsfreibetrags, des "Härteausgleichs" und des Sonderfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige.
Steuerpflichtige mit ihren Einkünften und Steuern 2001
Steuerpflichtige sowie ihre Einkommen und Steuern nach Größenklassen der Einkünfte 2001
Steuerpflichtige in den Stadtteilen und Stadtbezirken 2001


