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Arbeitseinstieg & Formalitäten

Themenbild Arbeitseinstieg

Am ersten Arbeitstag erhalten Sie in der Regel einen warmen Händedruck, einen Blumenstrauß und Ihre Produktionsmittel. Im Gegenzug sollten Sie die Personalabteilung mit Ihren Unterlagen versorgen, beispielsweise der

Lohnsteuerkarte

Wenn Sie einmal als Lohnsteuerkartenempfänger vermerkt sind, erhalten Sie jedes Jahr automatisch eine neue. Diese geben Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber ab; die ausgefüllte Karte des vergangenen Jahres senden Sie mit Ihrer Lohnsteuerabrechnung ein. Ihre Lohnsteuerkarte können Sie im Bürgerbüro ausstellen bzw. (bei Adress- und Namenswechsel) ändern lassen.
Kostenpflichtig ist lediglich der Ersatz verloren gegangener Karten.

Führungszeugnis

Geld zählen in der Bank oder Wache schieben im Museum - in einigen Branchen ist besondere Vertrauenswürdigkeit vonnöten. Kontrolle ist besser, sagen sich dann manche Arbeitgeber und verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis. Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie sich herunterladen und ausgefüllt beim Bürgerbüro abgeben.

Steuern

Alle Jahre wieder müssen Sie erläutern, wie viel Sie verdient haben. Wer wann welche Art von Steuererklärung abzugeben hat und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums NRW. Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet sowie Broschüren und Formulare zum Download angeboten. Außerdem können Sie Ihre Lohn- oder Kraftfahrzeugsteuer online berechnen.

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21. Nov. 2008 | 04:19 Uhr

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